Aufgabenkritische Prüfung öffentlicher Dienstleistungen
Stellungnahme des BTB zur Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen
Die Entwicklung der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland hat in den vergangenen Jahrzehnten gezeigt, dass der Wandel vom Obrigkeitsstaat zum modernen Dienstleistungsstaat gelungen ist.
Heute steht die Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt staatlichen Handelns.
Der Umfang staatlicher Aufgaben und Leistungen ist dabei keine unveränderliche Größe. Öffentliche Leistungen orientieren sich in erster Linie am Gemeinwohl und nicht ausschließlich an wirtschaftlichen Rentabilitätsüberlegungen, wie sie für private Unternehmen unvermeidbar sind.
Gerade in den technischen Fachverwaltungen hat sich das Zusammenspiel von Ausführung, Steuerung und Überwachung bewährt. Diese Aufgaben ergänzen sich gegenseitig und sind voneinander abhängig.
Eine Verwaltung, die ausschließlich überwacht, ohne selbst praktische Erfahrungen in der Aufgabenerfüllung zu besitzen, verliert innerhalb kurzer Zeit ihren Praxisbezug. Damit wird langfristig auch die Fähigkeit beeinträchtigt, hoheitliche Aufgaben fachgerecht wahrzunehmen.
Sachliche Prüfung statt ideologischer Privatisierung
Der BTB wendet sich nicht gegen eine sachgerechte und objektive Überprüfung staatlicher Dienstleistungen.
Es muss regelmäßig geprüft werden, welche Aufgaben auch künftig durch den Staat wahrgenommen werden sollten und welche gegebenenfalls wirtschaftlicher durch private Anbieter erbracht werden können.
Es gibt durchaus Bereiche, in denen private Unternehmen Leistungen effizient und kostengünstig erbringen können.
Gleichzeitig beobachtet der BTB mit Sorge einen zunehmenden Trend zur Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Das Schlagwort vom „schlanken Staat“ weckt häufig Erwartungen, deren tatsächliche Folgen für Bürgerinnen und Bürger sowie für die öffentliche Daseinsvorsorge nicht ausreichend untersucht sind.
Prüfkriterien für geplante Privatisierungen
Der BTB fordert, dass vor jeder Privatisierungsmaßnahme die folgenden Fragen sorgfältig beantwortet werden.
1. Sicherung der Grundversorgung
Ein dauerhaftes und flächendeckendes Leistungsangebot muss für alle Bürgerinnen und Bürger in gleichbleibender Qualität und zu vertretbaren Preisen gewährleistet bleiben.
Prüffrage:
Ist die Grundversorgung der Bevölkerung auch ohne unmittelbare Beteiligung der öffentlichen Hand langfristig sichergestellt?
2. Entlastung der öffentlichen Haushalte
Privatisierungen dürfen nicht zu versteckten Mehrkosten für Bürger oder Steuerzahler führen.
Prüffrage:
Ist ausreichend nachgewiesen, dass weder die Bürgerinnen und Bürger noch die öffentlichen Haushalte nach der Privatisierung stärker belastet werden?
3. Gerechte Verteilung von Chancen und Risiken
Wirtschaftliche Chancen und wirtschaftliche Risiken müssen ausgewogen verteilt werden.
Prüffrage:
Ist ausgeschlossen, dass private Anbieter ausschließlich gewinnbringende Aufgaben übernehmen, während die öffentliche Hand weiterhin die kostenintensive Grundversorgung finanzieren muss?
4. Vermeidung privater Monopole
Privatisierung darf nicht zur Entstehung neuer Monopolstrukturen führen.
Prüffrage:
Ist ein tatsächlicher Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern dauerhaft gewährleistet?
5. Erhalt sozialer Sicherungssysteme
Privatisierungsmaßnahmen dürfen nicht zu einem Abbau sozialer Sicherungssysteme führen.
Prüffrage:
Ist sichergestellt, dass den Sozialversicherungsträgern durch die geplante Maßnahme keine erheblichen Beitragsausfälle entstehen?
6. Parlamentarische Kontrolle sicherstellen
Auch nach einer Privatisierung bleibt die politische Verantwortung für die Aufgabenerfüllung beim Staat.
Prüffrage:
Ist gewährleistet, dass Parlamente in Bund, Ländern und Kommunen die Erfüllung der Aufgaben weiterhin wirksam kontrollieren können?
Position des BTB
Nur wenn alle genannten Fragen eindeutig und nachvollziehbar positiv beantwortet werden können, steht der BTB einer Privatisierung einzelner Aufgabenbereiche grundsätzlich nicht entgegen.
Privatisierungen dürfen kein Selbstzweck sein. Maßstab muss stets das Gemeinwohl sowie die langfristige Sicherung einer leistungsfähigen und bürgernahen öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben.

