Der technisch-naturwissenschaftliche Verwaltungsdienst in der Verantwortung für Mensch und Umwelt
Verantwortung für Umwelt und Lebensgrundlagen
Ökologie ist die Wissenschaft von den Wechselbeziehungen zwischen Lebewesen und ihrer Umwelt. Der Mensch ist als Vernunftwesen in besonderer Verantwortung zur Gestaltung und Bewahrung seiner Umwelt berufen.
Umwelt ist dabei nicht auf lokale oder nationale Zusammenhänge beschränkt. Umweltprobleme haben häufig kontinentale und globale Dimensionen, die durch nationale Maßnahmen allein nur begrenzt beeinflusst werden können. Deutschland umfasst lediglich einen kleinen Teil der Erdfläche und der Weltbevölkerung. Umweltschutz erfordert deshalb internationale Zusammenarbeit und gemeinsames Handeln.
Die auf der Konferenz von Rio de Janeiro im Jahr 1992 formulierten Ziele einer nachhaltigen Entwicklung und des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen gehören zu den zentralen Herausforderungen unserer Zeit und der kommenden Jahrzehnte.
Nachhaltige Entwicklung bedeutet, technischen, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt mit der Schonung und Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang zu bringen.
Die Rolle des Staates beim Umweltschutz
Mit der Aufnahme des Staatsziels Umweltschutz in das Grundgesetz sowie durch fortschrittliche Gesetze zum Schutz von Boden, Luft und Wasser hat die Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten wichtige Grundlagen geschaffen.
Bei der Weiterentwicklung und Umsetzung zukünftiger Umweltziele trägt der technisch-naturwissenschaftliche Verwaltungsdienst eine besondere Verantwortung. Diese Verantwortung hat er bereits in den vergangenen Jahrzehnten erfolgreich wahrgenommen.
Umweltschutz kann nicht dem freien Spiel des Marktes überlassen werden.
Umweltschutz ist eine hoheitliche Aufgabe und eine elementare Form staatlicher Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.
Erfolge und Herausforderungen des Umweltschutzes
In den vergangenen Jahrzehnten haben Staat, Wissenschaft, Umweltverwaltung, Wirtschaft und Bevölkerung erhebliche Fortschritte im Umweltschutz erzielt.
Gleichzeitig bleibt Umweltschutz eine dauerhafte Aufgabe, die fortlaufend weiterentwickelt werden muss. Er beansprucht erhebliche Teile unseres Sozialprodukts und setzt deshalb eine leistungsfähige Wirtschaft, Wissenschaft und Umweltverwaltung voraus.
Umweltschutz ist eine medien- und fachübergreifende Aufgabe mit dem Schwerpunkt des produktionsintegrierten Umweltschutzes.
Erreichte Verbesserungen
- Verbesserung der Wasserqualität in Flüssen und Seen durch die Verringerung organischer Belastungen, von Schwermetallen und chlorierten Kohlenwasserstoffen sowie durch moderne Abwasserbehandlungsanlagen und wirksame Überwachung.
- Fortschritte beim Boden- und Naturschutz durch Bodenschutzkonzepte, Naturschutzgesetze und naturnahe Bodenordnung.
- Verbesserung der Luftqualität durch die Verringerung von Rauch-, Schwefel- und Schwermetallemissionen mittels moderner Filter- und Entschwefelungstechniken sowie effizienterer Kraftwerke.
- Fortschritte in der Abfallwirtschaft durch Abfallvermeidung, Wiederverwertung, Recycling, umweltschonende Entsorgung und die stärkere Produktverantwortung der Industrie.
Weiterhin bestehende Probleme
Trotz dieser Erfolge bestehen weiterhin erhebliche Umweltbelastungen.
- zunehmende Belastungen in städtisch-industriellen Ballungsräumen
- Belastungen durch Landwirtschaft, Atmosphäre und Klimaveränderungen
- fortschreitender Flächenverbrauch und ein teilweise sorgloser Umgang mit Natur und Landschaft
Aufgaben und Ziele einer nachhaltigen Umweltpolitik
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen erfordert langfristige Ziele und konsequentes Handeln.
- Ressourcen dauerhaft nicht stärker zu nutzen, als sie sich regenerieren oder ersetzt werden können.
- Stoffe und Energie nicht über die Belastungsgrenzen der Umwelt hinaus freizusetzen.
- das Klima zu schützen und Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
- die biologische Vielfalt und den Artenreichtum unserer Kulturlandschaft zu erhalten oder wiederherzustellen.
- vorsorgende Konzepte für die Nutzung von Böden und Gewässern zu entwickeln und umzusetzen.
- die Reinhaltung der Luft weiter voranzutreiben und die Ozonbelastung zu reduzieren.
- Abfallvermeidung, thermische Verwertung, Recycling und umweltgerechte Entsorgung nach ökologischen und ökonomischen Kriterien weiterzuentwickeln.
- umweltverträgliche Herstellungsverfahren, Produkte und produktionsintegrierten Umweltschutz zu fördern.
- das Umweltbewusstsein und verantwortungsvolles Handeln in der Gesellschaft zu stärken.
Verantwortung des technisch-naturwissenschaftlichen Verwaltungsdienstes
Ingenieurinnen, Ingenieure sowie Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler im öffentlichen Dienst bekennen sich zu ihrer besonderen Verantwortung für Mensch und Umwelt.
Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- mittel- und langfristige Umweltziele einer nachhaltigen Entwicklung zu definieren und umzusetzen
- Umweltschutz nach ganzheitlichen Konzepten zu planen, durchzuführen und zu überwachen
- den Zustand der Umwelt kontinuierlich zu beobachten und zu dokumentieren
- vorrangige Umweltmaßnahmen zügig umzusetzen
- die Bevölkerung sachgerecht, verständlich und zeitnah über Umweltprobleme, Lösungsansätze und Risikobewertungen zu informieren
- eine umfassende und ideologiefreie Umweltbildung in Schulen und Hochschulen zu unterstützen
- auf die Einheitlichkeit von Umweltrecht und Umweltstrafrecht hinzuwirken
- Vereinfachungen und Harmonisierung von Gesetzen und Vorschriften vorzuschlagen und einzufordern
- Vorschläge für eine europäische Umweltgesetzgebung unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips zu entwickeln
- einen gleichmäßigen Verwaltungsvollzug innerhalb Europas zu fördern
- die Schlüsselrolle der öffentlichen Verwaltung im Umweltschutz deutlich zu machen
- auf die personellen und fachlichen Anforderungen hinzuweisen, die sich aus steigenden gesetzlichen Umweltanforderungen ergeben
Gemeinsame Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft
Für den Schutz unserer Umwelt tragen alle Verantwortung: die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die öffentliche Hand.
Umweltschutz kann nicht allein national gedacht werden. Viele Herausforderungen müssen zunehmend auf europäischer und globaler Ebene betrachtet und gelöst werden.
Die Bewältigung dieser komplexen Aufgaben erfordert ganzheitliche Planung, fachliche Kompetenz und konsequentes Handeln.
Dem technisch-naturwissenschaftlichen öffentlichen Dienst kommt dabei eine zentrale Rolle zu.
Der technisch-naturwissenschaftliche Verwaltungsdienst stellt sich dieser Verantwortung – für Mensch, Umwelt und zukünftige Generationen.

