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Staatlicher Arbeitsschutz

Bericht der Bundesregierung belegt bundesweites Kontrolldefizit im Arbeitsschutz!

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Der Bericht über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2020 wurde als Drucksache 20/370 am 6. Januar 2022 dem Deutschen Bundestag zur Information vorgelegt. Auch im Jahr 2020 wurde der Trend von immer weniger Arbeitsschutzkontrollen bundesweit fortgeführt.

Der BTB, die Fachgewerkschaft für Technik und Naturwissenschaft im öffentlichen Dienst, beobachtet seit Jahren mit großer Sorge den Rückgang von Arbeitsschutzkontrollen durch die Länder. Für immer mehr Aufgaben stehen strukturell zu wenig Arbeitsschützer in den Ländern zur Verfügung. Die Beschäftigten des staatlichen Arbeitsschutzes in den Ländern bekommen jedes Jahr durch europäische Rechtssetzung oder durch Bundesgesetzgebung zusätzliche Aufgaben übertragen. Dafür wird allerdings kein oder kaum zusätzliches Personal in den Ländern eingestellt. So darf es Niemanden verwundern, dass die Betriebsbesichtigungen weiterhin rückläufig sind.

Die meisten Landesregierungen kommen ihrer Pflicht der Vollzugsüberwachung zur Umsetzung der bundesrechtlichen Arbeitsschutzbestimmungen nicht nach. Beispielsweise gibt es in Baden-Württemberg nach wie vor keine funktionsfähige Arbeitsschutzverwaltung. Obwohl die Landesregierung regelmäßig durch den BTB auf diesen Missstand hingewiesen wurde und wird, reagiert die Landesregierung Baden-Württemberg nicht. Das Umweltministerium Baden-Württemberg blockiert seit Jahren die nachvollziehbare Strukturierung der Aufgabenwahrnehmung im Staatlichen Arbeitsschutz. Hier gilt das Motto „Wer nicht kontrolliert, stellt keine Mängel fest und hat keine Probleme im Vollzug des Arbeitsschutzes“, so der BTB Bundesvorsitzende Jan Georg Seidel.

Insbesondere im Bereich der prekären Beschäftigung gibt es bundesweit kein Konzept, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten durch Arbeitsschutzkontrollen zu sichern und zu verbessern.

Der aktuell veröffentlichte Bericht zeigt das Kontrolldefizit der Länder eindeutig auf. Dieses ist die Fortführung eines seit 20 Jahren andauernden Rückzugs der Länder im Staatlichen Arbeitsschutz.

grafik.jpgTabelle: Auswertung der Berichte der Bundesregierung über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in den Jahren 2000 bis 2020.  

Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz aus 2021 hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats eine Kontrollquote von fünf Prozent aller Betriebe ab dem Jahr 2026 für die Länder vorgegeben.Wenn die Länder nicht sofort anfangen, Arbeitsschutzbeamt:innen massiv auszubilden, kann die neue gesetzliche Überwachungsquote nicht im Ansatz ehrlich erreicht werden.

Der BTB fordert daher von den Landesregierungen, endlich die Aufgaben des Staatlichen Arbeitsschutzes ernsthaft wahrzunehmen.
Unsere Mitglieder aus dem Bereich des Staatlichen Arbeitsschutzes bei den Ländern sehen unter den aktuellen Bedingungen keine Möglichkeit, die Anforderungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes zu erfüllen, so der BTB Bundesvorsitzende Jan Georg Seidel.


Pressemitteilung

ACHTUNG: Landesamt verschickt Widerspruchsbescheide – 1 Monatsfrist beginnt!

Klage erheben! Rechte sichern.

Gericht von pixabay

Nach uns vorliegenden Informationen versendet das Thüringer Landesamt für Finanzen seit dem 09.02.2022, die Widerspruchsbescheide zu den in 2020 getätigten Widersprüchen auf Zahlung einer amtsangemessenen Alimentation.
Sichern Sie Ihre Rechte und erheben Sie Klage innerhalb eines Monats!

Die Feststellungsklage muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids erhoben werden. Es reicht die reine Klageerhebung (siehe Musterklage im Anhang), eine Begründung kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. Dazu werden wir später noch gesonderte Informationen auf der Homepage geben, so dass Sie auch ohne anwaltliche Vertretung den Weg gehen könnten.

Gewahrt wird die Klagefrist nur durch eine ordnungsgemäß erhobene Klage, die innerhalb der Frist zu einer sachlichen oder personellen Empfangsvorrichtung (z.B. (Nacht-)Briefkasten, Postfach) des Gerichts, d.h. in dessen Verfügungsgewalt, gelangt. Dies wird i.d.R. durch den Eingangsstempel des Gerichts bewiesen. Bei einer Übermittlung per Telefax ist der Empfang der gesendeten Signale durch das Telefaxgerät des Gerichts maßgeblich, nicht hingegen der Zeitpunkt des Ausdrucks.

Welches Gericht zuständig ist, können Sie hier einsehen: http://www.thovg.thueringen.de/webthfj/gerichts.nsf/$$Web2?OpenForm&vggera.

Der tbb wird selbst Klagen als Musterklagen führen. Verweisen Sie in Ihrer Klage darauf! Gehen Sie diesen Weg mit uns – gemeinsam können wir mehr erreichen.

>> Ein Muster für die Widerspruchserhebung finden Sie
hier.

>> Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/klage-erheben-rechte-sichern/ 

>> Alle Veröffentlichungen zur amtsangemessenen Alimentation finden Sie hier:https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/

 

 

 

 

 

 

Info: Gesetz- und Verordnungsblatt 28/2021 

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Informationen des dbb vorsorgewerks

Vor dem Ruhestand - Versicherungen und Finanzen optimieren

von pixabay

Wer den nahenden Pensionsbeginn vor Augen hat, steuert noch einmal auf einen großen Wechsel im Leben zu. Umso wichtiger ist es, im Vorfeld die eigenen Versicherungen und Finanzen auf sinnvolle Änderungen und Anpassungen zu prüfen.

Hier finden Sie die entsprechenden Informationen

 

tbb-informiert: Amtsangemessene Alimentation

Klage erheben! Rechte sichern.

Gericht von pixabay>> Hier finden Sie das aktuelle Informationsblatt des tbb zum Thema "Amtsangemessene Alimentation" 

Nur Klageerhebung ermöglicht Teilhabe.
Der Beamte hat sich aktiv um seine Belange zu kümmern und das bedeutet, er hat sich gegen die Höhe seiner Besoldung zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen zu wehren.
Kommt er dem nicht oder nicht ausreichend nach, braucht ihn der Besoldungsgesetzgeber bei Nachzahlungen nicht zu berücksichtigen (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss v. 21.02.2019 - 2 C 50.16 -, Rn. 35 https://www.bverwg.de/210219U2C50.16.0).
Kurz: Wer sich in einem Haushaltsjahr nicht wehrt, bekommt für diesen Zeitraum nichts. Das bedeutet aber auch: neben der Klageerhebung Widerspruch für 2021 nicht vergessen.

>> Ein Muster für die Widerspruchserhebung in 2021 finden Sie hier.

Info: Gesetz- und Verordnungsblatt 28/2021