BTB Thüringen

Aktuelles - Thüringen

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Sitzung der Bundesarbeitskreise für Landentwicklung und Vermessung in Saarlouis

Teilnehmer der AK Landentwicklung und Vermessung des BTB


Die Bundesarbeitskreise des BTB bieten eine gute Möglichkeit zum länderübergreifenden fachlichen Austausch, zur Bildung eines gewerkschaftlichen Netzwerkes und zur Stärkung des Berufsbildes des Vermessers.

Auch dieses Jahr fanden die Bundesarbeitskreise für Landentwicklung und Vermessung in einer gemeinsamen Sitzung statt. Jedes Mal ist ein anderes Bundesland für die Organisation und Durchführung des Treffens zuständig. Dieses Jahr war das Saarland Gastgeber. Und so ging es vom 23.04. bis zum 25.04. nach Saarlouis, wo sich die Vertreter der Fachgruppen Landentwicklung und Vermessung gemeinsam trafen. Insgesamt waren beim diesjährigen Bundesarbeitskreis zehn Länder vertreten (Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen). Der BTB Thüringen wurde vom Fachgruppenvorsitzenden für Landentwicklung, Martin Poser, und dem Fachgruppenvorsitzenden für Vermessung, Steffen Steinbrück, vertreten.

Zentraler Punkt dieser Veranstaltung war der gewerkschaftliche und fachliche länderübergreifende Austausch untereinander. Dabei wurden gemeinsame sowie nach Fachgruppen getrennte Sitzungen abgehalten.

In der gemeinsamen Sitzung erfolgte durch Kollegen Axel Weyand als Mitglied der Bundesleitung ein Bericht über aktuelle gewerkschaftliche Entwicklungen in Bund und Ländern. Gemeinsam wurde ebenso ein im Vorfeld der Sitzung zu beantwortender Fragenkatalog zu ausgewählten Sachthemen ausgewertet. Die Themengebiete waren breit gestreut und reichten von Mitgliederentwicklung über Fachkräfte- und Nachwuchsgewinnung, Softwareanwendungen und Arbeitszeitregelungen bis hin zu Eingruppierungsmöglichkeiten. Dabei zeigten sich gemeinsame Schnittmengen aber auch Unterschiede in den einzelnen Bundesländern.

In den getrennten Sitzungen wurde von jedem Teilnehmer ein Länderbericht zur politischen, gewerkschaftlichen und fachlichen Entwicklung im Bundesland vorgetragen. Hierbei erfolgte zwischen den Teilnehmern ein intensiver Austausch, der u. a. Einblicke in die jeweilige Fachverwaltung des Landes ermöglichte und oftmals mit regen Diskussionen verbunden war.

Zusätzlich gab es eine gemeinsame Exkursion zum UNESCO Weltkulturerbe „Völklinger Hütte“. Das ehemalige Eisenwerk feiert in diesem Jahr sein 150-jähriges Bestehen.

Am Ende des Treffens bleibt zu sagen, dass ein gegenseitiger Austausch essentiell ist um wichtige Kontakte zu knüpfen und zu vertiefen, Ideen zu entwickeln und von den Erfahrungen anderer zu profitieren. Die gewerkschaftlichen Arbeitsbereiche und die fachlichen Herausforderungen in den technischen Verwaltungen sind länderübergreifend ähnlich - umso wichtiger ist es gemeinsam über Problemstellungen zu reden, um herauszufinden, wie diese bewältigt werden können. 

Martin Poser, Fachgruppenvorsitzender Landentwicklung des BTB Thüringen

Landesvorstand des BTB Thüringen plant die gewerkschaftliche Arbeit für das Jahr 2023

Landesvorstand BTB Thüringen


Am 21. April 2023 trafen sich die Mitglieder des neu gewählten Landesvorstandes und die Rechnungsprüfer des BTB Thüringens zur Vorstandssitzung in der Thüringer Landesfortbildungsstätte in Tambach-Dietharz.

  • Der Landesvorsitzende Frank Schönborn berichtete über gewerkschaftliche Entwicklungen im Freistaat Thüringen und auf Bundesebene. Rückblickend wurde der Landesgewerkschaftstag des BTB Thüringen vom 11. Oktober 2022 als erfolgreich bewertet.

    Über die Schwerpunkte der gewerkschaftlichen Tätigkeiten und gemeinsame Kampagnen für das laufende Kalenderjahr wurde beraten. U. a. wird vom BTB Thüringen die geplante Umstrukturierung im TLBG kritisch gesehen. Wir werden weiter berichten. Weiterhin ist ein politisches Arbeitsgespräch mit dem TMIL geplant, in dem die Interessen der Bediensteten dieses Geschäftsbereiches und deren nachgeordneter Behörden vertreten werden sollen. Jüngst steht/stand im Mai 2023 die Landesfrauenkonferenz in Sonneberg auf dem Programm. Im Herbst steht der Arbeitskampf zur Übertragung der Tarifergebnisse des TVöD für Bund und Kommunen auf den TVL für die Beschäftigten der Länder samt inhaltsgleicher Übertragung auf deren Beamten an.
    Die Fachgruppenvorsitzenden sowie Frauen-, Jugend-, Senioren- und Arbeitnehmervertreter bereiten sich auf die anstehenden Bundesarbeitskreise vor.
    Das Kassenbuch der Schatzmeisterin wurde durch die Kassenprüfer kontrolliert. Nach erfolgtem Kassenbericht wurde die Schatzmeisterin vom Vorstand entlastet.
    Vorstand, BTB Thüringen

Klimawandel als Herausforderung für technische Fachverwaltungen

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Neue Mitglieder werben und gewinnen 

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Mitgliederwerbeaktion noch bis zum 1. September 2023

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1. Preis: einen Reisegutschein in Höhe von 300 €
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3. Preis: einen Restaurantgutschein im Wert von 100 € 

Darüber hinaus werden unter allen Werbern noch zehn Geldpreise im Wert von je 50 Euro verlost.

Füllt das Beitrittsformular aus und sendet es per Mail an 
Das Formular muss bis zum 1.Dezember in der Bundesgeschäftsstelle eingegangen sein um an der Verlosung teilnehmen zu können. 

Beitrittsformular

Ablehnung Zulagengewährung nach § 16 Abs. 5 TV-L - Und nun?

Newsletter von pixabayDie Entscheidung des Dienstherrn ist gefallen. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand wurden trotz gestiegener Lebenshaltungskosten alle Anträge auf Gewährung einer Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L abgelehnt.

§ 16 Abs. 5 TV-L gewährt dem Arbeitnehmer keinen unmittelbaren Anspruch auf Gewährung der Zulage. Die Regelung beinhaltet – folgt man der Auslegung des Bundesarbeitsgerichtes - lediglich ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers. Unter den in § 16 Abs. 5 Satz 1 TV-L genannten Tatbestandsvoraussetzungen kann der Arbeitgeber damit entscheiden, ob und in welcher Höhe er eine Zulage gewährt oder nicht.

In Thüringen hat er sich für ein „Nein“ entschieden.

Die Begründung, die im Ablehnungsschreiben aufgeführt werden, erscheint uns schwierig nachvollziehbar. Wie die im Tarifvertrag abschließend aufgeführten Tatbestandsalternativen belegen, handelt es sich um ein Instrument des Arbeitgebers, um möglichst flexibel Personal gewinnen oder binden zu können. Mit der Zahlung der Zulage kann er, abhängig von den konkreten Umständen die Attraktivität einer Stelle im öffentlichen Dienst für den aktuellen Stelleninhaber oder potenzielle Stellenbewerber erhöhen, in dem er einen finanziellen Anreiz setzt. Des Weiteren liegt es im Ermessen des Arbeitgebers eine Betrachtung der gestiegenen Lebenshaltungskosten vorzunehmen und hier die aktuelle hohe Inflation zu berücksichtigen. Dies hat der Freistaat Thüringen abgelehnt.

Leider ändert unsere Kritik nichts am Ergebnis: § 16 Abs. 5 TV-L gibt für sich allein dem Beschäftigten keinen Rechtsanspruch auf die Zahlung der Zulage.

Damit bleibt vorrangig der Weg im Rahmen der anstehenden Einkommensrunde für den TV-L im Herbst 2023 unsere Forderungen lauter und persönlich vorzutragen.
Wir zählen auf Euch!

Mitteilung als PDF