BTB Thüringen

Aktuelles - Thüringen

Hier finden Sie unsere aktuellen Informationen zu diesem Bereich


Landesvorstand des BTB Thüringen plant die gewerkschaftliche Arbeit für das Jahr 2023

Landesvorstand BTB Thüringen


Am 21. April 2023 trafen sich die Mitglieder des neu gewählten Landesvorstandes und die Rechnungsprüfer des BTB Thüringens zur Vorstandssitzung in der Thüringer Landesfortbildungsstätte in Tambach-Dietharz.

  • Der Landesvorsitzende Frank Schönborn berichtete über gewerkschaftliche Entwicklungen im Freistaat Thüringen und auf Bundesebene. Rückblickend wurde der Landesgewerkschaftstag des BTB Thüringen vom 11. Oktober 2022 als erfolgreich bewertet.

    Über die Schwerpunkte der gewerkschaftlichen Tätigkeiten und gemeinsame Kampagnen für das laufende Kalenderjahr wurde beraten. U. a. wird vom BTB Thüringen die geplante Umstrukturierung im TLBG kritisch gesehen. Wir werden weiter berichten. Weiterhin ist ein politisches Arbeitsgespräch mit dem TMIL geplant, in dem die Interessen der Bediensteten dieses Geschäftsbereiches und deren nachgeordneter Behörden vertreten werden sollen. Jüngst steht/stand im Mai 2023 die Landesfrauenkonferenz in Sonneberg auf dem Programm. Im Herbst steht der Arbeitskampf zur Übertragung der Tarifergebnisse des TVöD für Bund und Kommunen auf den TVL für die Beschäftigten der Länder samt inhaltsgleicher Übertragung auf deren Beamten an.
    Die Fachgruppenvorsitzenden sowie Frauen-, Jugend-, Senioren- und Arbeitnehmervertreter bereiten sich auf die anstehenden Bundesarbeitskreise vor.
    Das Kassenbuch der Schatzmeisterin wurde durch die Kassenprüfer kontrolliert. Nach erfolgtem Kassenbericht wurde die Schatzmeisterin vom Vorstand entlastet.
    Vorstand, BTB Thüringen

Neue Mitglieder werben und gewinnen 

Mitgliederwerbung

Mitgliederwerbeaktion noch bis zum 1. September 2023

Gewinne eine Kollegin oder einen Kollegen als neues Mitglied für den BTB und erhalte die Chance auf einen tollen Gewinn.

Die drei stärksten Mitgliedergewinner erhalten

1. Preis: einen Reisegutschein in Höhe von 300 €
2. Preis: einen Einkaufsgutschein im Wert von 200 € 
3. Preis: einen Restaurantgutschein im Wert von 100 € 

Darüber hinaus werden unter allen Werbern noch zehn Geldpreise im Wert von je 50 Euro verlost.

Füllt das Beitrittsformular aus und sendet es per Mail an info@btb-online.org
Das Formular muss bis zum 1.Dezember in der Bundesgeschäftsstelle eingegangen sein um an der Verlosung teilnehmen zu können. 

Beitrittsformular

Ablehnung Zulagengewährung nach § 16 Abs. 5 TV-L - Und nun?

Newsletter von pixabayDie Entscheidung des Dienstherrn ist gefallen. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand wurden trotz gestiegener Lebenshaltungskosten alle Anträge auf Gewährung einer Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L abgelehnt.

§ 16 Abs. 5 TV-L gewährt dem Arbeitnehmer keinen unmittelbaren Anspruch auf Gewährung der Zulage. Die Regelung beinhaltet – folgt man der Auslegung des Bundesarbeitsgerichtes - lediglich ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers. Unter den in § 16 Abs. 5 Satz 1 TV-L genannten Tatbestandsvoraussetzungen kann der Arbeitgeber damit entscheiden, ob und in welcher Höhe er eine Zulage gewährt oder nicht.

In Thüringen hat er sich für ein „Nein“ entschieden.

Die Begründung, die im Ablehnungsschreiben aufgeführt werden, erscheint uns schwierig nachvollziehbar. Wie die im Tarifvertrag abschließend aufgeführten Tatbestandsalternativen belegen, handelt es sich um ein Instrument des Arbeitgebers, um möglichst flexibel Personal gewinnen oder binden zu können. Mit der Zahlung der Zulage kann er, abhängig von den konkreten Umständen die Attraktivität einer Stelle im öffentlichen Dienst für den aktuellen Stelleninhaber oder potenzielle Stellenbewerber erhöhen, in dem er einen finanziellen Anreiz setzt. Des Weiteren liegt es im Ermessen des Arbeitgebers eine Betrachtung der gestiegenen Lebenshaltungskosten vorzunehmen und hier die aktuelle hohe Inflation zu berücksichtigen. Dies hat der Freistaat Thüringen abgelehnt.

Leider ändert unsere Kritik nichts am Ergebnis: § 16 Abs. 5 TV-L gibt für sich allein dem Beschäftigten keinen Rechtsanspruch auf die Zahlung der Zulage.

Damit bleibt vorrangig der Weg im Rahmen der anstehenden Einkommensrunde für den TV-L im Herbst 2023 unsere Forderungen lauter und persönlich vorzutragen.
Wir zählen auf Euch!

Mitteilung als PDF

Klimawandel als Herausforderung für technische Fachverwaltungen

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Beamte und Streik - Was ist zu beachten

Statusrechtliche Informationen

Beamte und Streik

Unterstützung der Einkommensrunden im öffentlichen Dienst durch Beamte ist richtig und wichtig!
Allen Beamtinnen und Beamten steht aus der Verfassung ein Anspruch auf Teilhabe an der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung zu. Jedoch realisiert sich dieser Anspruch sowohl beim Dienstherrn Bund als auch bei den einzelnen Ländern nicht von alleine. Nähere wichtige Informationen finden Sie hier

Zur Unterstützung unserer berechtigten Forderung hat der dbb beamtenbund und tarifunion eine neue Flugblatt-Serie für den Beamtenbereich konzipiert, die die Einkommensrunde 2023 für die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten bis zum Abschluss eines „BBVAnpG 2023“ begleiten wird. Es geht im Jahr 2023 um Eure / Ihre Besoldung