BTB Thüringen

tbb-newsletter - Tarifbeschäftigte entlasten

Tarifbeschäftigte im Freistaat Thüringen entlasten

Antragsmöglichkeit noch in 2022 nutzen!

Newsletter von pixabay

Angesichts aktuell stark gestiegener Lebenshaltungskosten fordert der tbb vom Freistaat Thüringen, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und auch die Tarifbeschäftigten finanziell zu entlasten. Der § 16 Abs. 5 des TV-L eröffnet es dem Dienstherrn unter den dort genannten Voraussetzungen eine Zulage zum Ausgleich erhöhter Lebenshaltungskosten zu gewähren.

Die Thüringer Allgemeine Zeitung spricht von „Reallohnverlusten in historischem Ausmaß“ (TA vom 14.12.2022) und rechnet vor, dass die Tariflöhne im Schnitt um nur 2,7% gestiegen seien, die Verbraucherpreise jedoch um 7,8%. Dies entspräche einem Reallohnverlust von 4,7%.

Die finanzielle Belastung der Tarifbeschäftigten durch die im letzten Jahr überdimensional gestiegenen Lebenshaltungskosten gerade für die unteren Einkommensgruppen von E2 bis E6 nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) Beschäftigten im Arbeitsalltag ist enorm.

Der tbb bittet die Landesregierung, die Möglichkeit dieser Entlastung für die Tarifbeschäftigten wohlwollend zu prüfen!

Nutzen Sie unser Musterschreiben "Zulage-16-5-Lebenshaltungskosten" im Word-Format.

Mitteilung als PDF.